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Sunni Islam Wissen, Gottesdienst und sichere Quellen

Islamischer Erbrechner الفرائض

Der Anteil jedes Erben nach Koran und Sunna, mit den Regeln der vier sunnitischen Rechtsschulen.

Verstorbene Person und Rechtsschule
Nachlass (optional)
Ehepartner
Ehefrau / Ehefrauen
Eltern und Großeltern
Vater
Mutter
Großvater väterlicherseits
Großmutter väterlicherseits
Großmutter mütterlicherseits
Kinder und Enkel
Söhne
Töchter
Söhne des Sohnes
Töchter des Sohnes
Geschwister
Vollbrüder
Vollschwestern
Halbbrüder väterlicherseits
Halbschwestern väterlicherseits
Halbgeschwister mütterlicherseits
Weitere männliche Verwandte
Söhne des Vollbruders
Söhne des Halbbruders väterlicherseits
Onkel väterlicherseits (Vollbrüder des Vaters)
Söhne der Onkel väterlicherseits

So funktioniert es

Vor der Verteilung

Zuerst werden die Bestattungskosten bezahlt, dann die Schulden, dann Vermächtnisse (bis zu einem Drittel) an Nicht-Erben. Der Rest wird unter den Erben verteilt.

Feste Anteile und Rest

Erben mit festen Anteilen (Ashab al-Furud) — wie Ehepartner, Eltern und Töchter — erhalten zuerst; der Rest geht an die nächsten männlichen Agnaten ('Asaba).

'Aul und Radd

Übersteigen die festen Anteile den Nachlass, werden alle anteilig gekürzt ('Aul). Reichen sie nicht aus und gibt es keinen Agnaten, fällt der Überschuss an die Erben mit festen Anteilen außer dem Ehepartner zurück (Radd).

Nicht abgedeckt

Entfernte Verwandte (Dhawu l-Arham), Verschollene, das ungeborene Kind, gleichzeitige Todesfälle und Erben, die wegen Religionsverschiedenheit oder Tötung ausgeschlossen sind, sollten einem Gelehrten vorgelegt werden.

Häufige Fragen

Gilt das Ergebnis in jedem Land?

Die Anteile folgen Koran, Sunna und den vier Rechtsschulen und gelten religiös überall. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt jedoch das staatliche Erbrecht (in Deutschland das BGB mit Pflichtteilsrecht); eine islamische Verteilung lässt sich nur im Rahmen eines Testaments oder durch Einigung der Erben umsetzen. Lassen Sie sich von einem Notar oder Fachanwalt und einem qualifizierten Gelehrten beraten.

Warum erhält der Sohn das Doppelte der Tochter?

Der Koran legt dieses Verhältnis fest (Sure An-Nisa 4:11). Gelehrte erklären, dass der Mann die finanziellen Lasten von Brautgabe, Wohnung und Familienunterhalt trägt, während der Anteil der Frau ganz ihr gehört.

Darf man mehr als ein Drittel vermachen?

Ein Vermächtnis über ein Drittel hinaus oder ein Vermächtnis an einen Erben erfordert die Zustimmung der übrigen Erben.

Welche Rechtsschule soll ich wählen?

Die in Ihrer Familie oder Gemeinde befolgte Schule — unter türkisch- und bosnischstämmigen Muslimen meist die hanafitische. Die Schulen stimmen in den meisten Fällen überein und unterscheiden sich vor allem beim Großvater neben Geschwistern, im Muschtaraka-Fall und bei der Großmutter väterlicherseits neben dem Vater.